Alle wichtigen Fristen(Verfallsdaten) wurden um ein Jahr verlängert:
d.h. 1.) Der beim Landratsamt gestellte Führerscheinantrag läuft jetzt nicht nach einem Jahr ab, sondern erst nach zwei Jahren.
2.) Eine abgelegte Theorieprüfung hat jetzt zwei Jahre Gültigkeit! (vorher nur ein Jahr)
Also kann das Lernen auf die Theorieprüfung und die Zeit der praktischen Fahrstunden weiterhin entspannt ablaufen.